Wieder kurze Kennzeichen auf Wunsch möglich

Dr. Fritz Brechtel

Dr. Fritz Brechtel

„Bereits zweieinhalb Monate nach Einführung der neuen Kennzeichenregelung ist diese wieder vom Tisch“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Offenbar hat unsere Intervention (und sicherlich auch die weiterer Kolleginnen und Kollegen) Wirkung gezeigt. Nun können bei den Zulassungsbehörden in Germersheim und Kandel wieder bei zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern Kennzeichenreservierungen vorgenommen werden. Auch können wieder zwei- und dreistellige Erkennungsnummern auf Wunsch allen Fahrzeugarten zugeteilt werden.“

Brechtel hatte sich an Bundesminister Peter Ramsauer mit der Bitte gewandt, darauf hinzuwirken, dass die Einschränkungen bei der Vergabe kurzer Erkennungsnummern im Interesse der Bürger und Kunden schnellstmöglich aufgehoben wird. Dies ist nun erfolgt.

Begründet wurde die erneute Änderung mit der Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen sowie dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen. „Für unsere Bürgerinnen und Bürger freue ich mich, dass diese unnötigen Einschränkungen nun vom Tisch sind“, so Brechtel.

Die Gebühr für die Vorabreservierung eines Kennzeichens beträgt 2,60 €, die Gebühr für die Zuteilung des Wunschkennzeichens beträgt 10,20 €.

Sei bitte der Erste, der diesen Beitrag teilt!

Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert